Die Hundesteuer

In Deutschland sind Hundehalter dazu verpflichtet eine Hundesteuer zu zahlen. Wie hoch die Hundesteuer ist, was passiert, wenn Sie diese nicht zahlen und wo Sie Ihren Vierbeiner anmelden müssen erfahren Sie in diesem Beitrag.

Die Geschichte der Hundesteuer

Die Hundesteuer wurde im Jahre 1809 eingeführt. Dabei handelte es sich um eine polizeiliche Maßnahme mit der Intention die Anzahl an Hunden gering zu halten.

Ziel dieser Maßnahme war es ursprünglich auf diese Art und Weise das Risiko einer flächendeckenden Tollwutausbreitung zu reduzieren.

Zudem wollte man Ressourcen sparen, da Nahrungsmittel zu dieser zeit knapp waren.

Während es damals unterschiedliche Steuersätze für Rüden und Hündinnen gab wird heutzutage kein unterschied mehr zwischen den Geschlechtern – wohl aber bei sogenannten Listenhunden – gemacht.

Muss ich Hundesteuer bezahlen?

Bis auf einige Ausnahmen ist jeder Hundehalter, der seinen Wohnsitz in der Bundesrepublik Deutschland hat, dazu verpflichtet Hundesteuer für seine/n Hund/e zu zahlen.

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Wer ist von der Hundesteuer ausgenommen

Nicht alle Hundehalter müssen Hundesteuer bezahlen. Folgende Hunde können auf einen Antrag hin vollständig(!) von der Zahlung befreit werden:

  • Rettungshunde: Für ausgebildete Rettungshunde, die zum Schutz der Zivilbevölkerung eingesetzt werden müssen, keine Hundesteuern gezahlt werden. Hierzu zählen neben Lawinenspürhunden und Mantrailing-Hunden auch Wasserrettungshunde.
  • Assistenzhunde: Wer eine Behinderung hat und von einem Assistenzhund unterstützt wird ist ebenfalls von der Hundesteuer ausgenommen. Diese Regelung gilt unter anderem für Blindenführhunde und Signalhunde.
  • Jagdhunde: Jagdlich ausgebildete Hunde die von Berufsjägern, Forstaufsehern oder Forstbeamten geführt werden sind von der Steuer befreit.
  • Herdenschutzhunde, Hütehunde und Hirtenhunde: Für Vierbeiner, die Hirten unterstützen, indem sie die Herde zusammenhalten oder schützen muss keine Hundesteuer entrichtet werden.

Ermäßigung der Hundesteuer

Neben einer Befreiung von Hundesteuer kann in einigen Fällen auch eine Ermäßigung stattfinden. Folgende Voraussetzungen müssen für eine Ermäßigung der Hundesteuer gegeben sein:

  • Hund aus dem Tierheim: Wer einen Hund aus dem Tierheim adoptiert, erhält häufig eine zeitlich begrenzte Ermäßigung auf die Hundesteuer. Hintergrund dieser Maßnahme ist es, einen Anreiz für die Adoption zu setzen und die Tierheime somit zu entlasten.
  • Empfänger von Sozialleistungen: Sozialhilfeempfänger sowie Hundehalter, die Arbeitslosengeld beziehen werden in vielen Gemeinden mit einer Ermäßigung entlastet.
  • Wachhunde: Wer einen Wachhund für sein Gewerbe hält und/oder im Wachdienst als Hundeführer tätig ist kann ebenfalls einen Antrag auf Ermäßigung der Hundesteuer stellen.
  • Rentner: In manchen Gemeinden gibt es bezüglich der Hundesteuer spezielle Regelungen für Rentner und Pensionäre.

Wie wird die Hundesteuer berechnet?

Da es bezüglich der Hundesteuer keine einheitliche Regelung gibt variiert diese von Gemeinde zu Gemeinde.

Wie viel Hundesteuer Sie bezahlen müssen können wir Ihnen daher nicht sagen.

In den meisten Gemeinden wird die Hundesteuer zudem von der Anzahl an Hunden in einem Haushalt sowie von der jeweiligen Hunderasse abhängig gemacht. Für Hunde, die als sogenannte Listenhunde gelten wird in der Regel eine höhere Steuer fällig.

Verlässliche Informationen über die Höhe der Hundesteuer holen Sie am besten bei den Behörden vor Ort ein. Auskünfte kann sowohl das Ordnungsamt als auch die Stadtverwaltung geben.

Warum zahlt man nun eigentlich die Hundesteuer?

An und für sich müsste man davon ausgehen, dass von der Hundesteuer etwas für die Hundehalter in der Region getan wird.

Dies ist jedoch falsch. Das Geld wird weder verwendet, um Hundekot zu entfernen, noch um Hundeparks zu bauen. Tatsächlich handelt es sich bei der Hundesteuer um eine Einnahme nach dem „Gesamtdeckungsprinzip“.

Über die Steuereinkünfte kann die Gemeinde folglich frei verfügen.

So tragen Sie mit Ihrem Liebling unter Umständen etwas zum Bau neuer Straßen bei.

Wann und wo muss ich meinen Hund anmelden?

Wenn Sie sich einen Hund anschaffen sollten Sie diesen innerhalb von 4 Wochen anmelden.

Als Besitzer eines Welpens haben Sie hierzu bis zur Vollendung des 3. Lebensmonats Zeit. Für die Registrierung ist das Steueramt Ihrer Gemeinde zuständig.

Darüber hinaus gibt es in einigen Bundesländern ein Hunderegister, in dem alle Hunde aufgenommen werden.

Einige Wochen nach der Anmeldung erhalten Sie Ihren Steuerbescheid und die Hundesteuermarke für das Halsband.

Was passiert, wenn ich keine Hundesteuer bezahle?

Wenn Sie Ihren Hund nicht/oder nicht rechtzeitig registrieren lassen erwartet Sie schlimmstenfalls ein Bußgeld sowie ein Säumniszuschlag.

In den meisten Fällen reagiert das Amt aber kulant, so dass säumige Hundehalter mit einem blauen Auge davonkommen.

Verlassen sollten Sie sich darauf aber nicht. Es ist deutlich günstiger, die Hundesteuer zu zahlen, statt ein hohes Bußgeld zu riskieren.

Warum gibt es keine Katzensteuer?

Viele Hundehalter empfinden es als ungerecht, dass Sie für Ihren Liebling Hundesteuer bezahlen müssen, während Katzenhalter nicht zur Kasse gebeten werden.

Dass es keine Katzensteuer gibt liegt im Wesentlichen daran, dass Katzen früher als Nutztiere gehalten wurden. Hauptaufgabe der Stubentiger war es, die Stube und/oder den Hof frei von Ratten und anderem Ungeziefer zu halten.

Da die Ungezieferbekämpfung auch im Interesse der Gemeinden lag, kam man nicht auf die Idee eine Steuer ähnlich der Hundesteuer zu erheben.

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Quellen und weiterführende Informationen

Titelbild: depositphotos.com – thisislove

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