Wenn Sie sich einen Hund vom Züchter holen, sollten Sie einen ordentlichen Kaufvertrag abschließen. Bei seriösen Hundezüchtern ist diese Vorgehensweise längst Standard. Woher Sie einen Kaufvertrag für Hunde bekommen und wie der Inhalt eines solchen aussehen sollte erfahren Sie in diesem Artikel.
Kaufvertrag für einen Hund schließen: Darauf kommt es an

Warum ist ein Kaufvertrag für Hunde wichtig?
Züchter, die sich querstellen und den Kauf lieber per Handschlag besiegeln haben häufig etwas zu verheimlichen.
In diesem Fall ist es empfehlenswert sich nach einem anderen Hundezüchter umzusehen.
So lassen sich anschließende Schwierigkeiten und/oder ein nervenaufreibender Rechtsstreit vermeiden.
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Welche Punkte gehören in einen Kaufvertrag für Hunde?
Folgende Punkte sollten in einem Kaufvertrag für Hunde festgehalten/näher definiert werden:
- Name und Adresse von Käufer und Verkäufer
- Datum und Ort der Übergabe
- Eventuell Verbandszugehörigkeit des Hundezüchters
- Rasse
- Name des Hundes
- Stammbaum inkl. Etwaiger Erbkrankheiten
- Geburtsdatum des Hundes
- medizinische Informationen (Impfungen, Entwurmungen, Krankheiten, Fehlbildungen)
- Kaufpreis
- Vorkaufs- und Rückkaufsrecht
Wichtig: Am Tag der Übergabe bekommen Sie vom Züchter nicht nur eine Kopie des Kaufvertrags, sondern auch den Impfpass sowie den EU-Heimtierausweis Ihres Lieblings. Letzterer enthält die Chipnummer zur Registrierung Ihres Vierbeiners.
Wichtige Punkte im Hundekaufvertrag
Im folgenden Abschnitt gehen wir näher auf einige wichtige Punkte im Hundekaufvertrag ein:
Mängel
Hunde gelten laut deutschem Recht als Sache, so dass Krankheiten oder etwaige Abweichungen vom Rassestandard in einem Hundekaufvertrag als Mängel festgehalten werden. Sollte der Hund chronisch krank oder verletzt sein, ist es am besten, den Gesundheitszustand durch einen Tierarzt feststellen und entsprechend definieren zu lassen. Wer sich als Käufer für einen Welpen entscheidet, obwohl dieser krank ist, besteht im Nachhinein keine Möglichkeit mehr die Kosten vom Züchter zu fordern. Anders stellt sich der Sachverhalt dar, wenn die „Mängel“ absichtlich verschwiegen werden.
Rückkaufrecht
Wie bei einem normalen Kaufvertrag spielt das Rückkaufrecht auch bei einem Hundekaufvertrag eine wichtige Rolle. Dies gibt dem Züchter die Option, den Welpen zurückzufordern, sollte dieser schlecht behandelt werden. Das Rückkaufrecht kann bis zu drei Jahre nach dem Verkauf/Kauf in Anspruch genommen werden. Darüber hinaus gibt es dem Züchter das Recht, den Käufer aufzusuchen, um sich davon zu überzeugen, dass der Hund artgerecht gehalten wird.
Vorkaufsrecht
Das Vorkaufsrecht ähnelt im Wesentlichen dem Rücktrittsrecht. Es dient dem Interesse des Züchters, welcher sich durch das Vorkaufsrecht das Recht sichert, seinen Hund zurückzukaufen, sollte dieser vom neuen Besitzer wieder veräußert werden. Wenn der Halter den Hund an eine dritte Person verkaufen, benötigt er hierzu die Zustimmung des Züchters.
In einem Kaufvertrag für Hunde wird unter anderem festgehalten welche tierärztlichen Untersuchungen am Hund vorgenommen wurden. Falls Sie nach dem Kauf feststellen, dass Ihr Hund nicht wie versprochen geimpft und/oder geimpft wurde gibt Ihnen der Kaufvertrag die Möglichkeit, sich die entstandenen Kosten zurückzuholen.
Es ist gängige Praxis, dass in einem Kaufvertrag für Hunde auch ein Rückkaufsrecht geregelt wird. Falls der Welpenkäufer seine Fellnase wieder abgeben müssen/oder wollen, hat der Züchter ein Vorkaufsrecht und kann seinen Welpen somit auch dann zurückkaufen, wenn es mehrere Interessenten geben sollte.
Außerdem geht aus dem Kaufvertrag hervor, welche Farbe der Hund hat, um welche Rasse es sich handelt und ob Vorerkrankungen bestehen.
Um einen Hund zu kaufen/ zu verkaufen ist ein Hundekaufvertrag nicht zwingend notwendig. Bei engen Freunden oder innerhalb einer Familie kann man auf einen solchen durchaus verzichten. Sowie man jedoch vorhat, einen Welpen von einem Fremden zu erwerben empfiehlt sich ein Kaufvertrag.
Achtung Sonderregelung!
Wer sich in Berlin einen Hund kauft, sollte wissen, dass es eine Sonderregelung gibt. Das Land will auf diese Art und Weise das rege Treiben illegaler Welpenhändler bekämpfen. Um in Berlin einen Hund verkaufen zu können, muss man – dem Gesetz nach – über einen Sachkundenachweis verfügen. Der Besitz einer solchen muss dem Käufer nachgewiesen werden. Darüber hinaus muss eine sogenannte Erwerbsbescheinigung ausgestellt werden, welche Informationen über die Rasse, den Verkäufer und den Sachkundenachweis enthält. Da die Erwerbsbescheinigung zu bestimmten Anlässen kontrolliert werden kann, empfiehlt es sich, diese gut aufzubewahren.
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