Die meisten Hundehalter sind der Ansicht, dass ein Warnschild an der Tür genügt, um rechtlich abgesichert zu sein, falls Ihr Hund einen Einbrecher beißen sollte. Dies ist jedoch nur bedingt richtig. Wir haben uns für Sie mit der Frage „Was passiert, wenn mein Hund einen Einbrecher beißt“ beschäftigt. Alles was Sie zu diesem Thema wissen müssen erfahren Sie in diesem Artikel.
Hund beißt Einbrecher: Die Rechtslage im Notfall

Hund beißt Einbrecher: Die Rechtslage bei Hundebissen
Hundebesitzer müssen sich darüber im Klaren sein, dass ihr Vierbeiner latent gefährlich ist. Juristen sprechen diesbezüglich auch von der sogenannten „Gefährdungshaftung“.
Dabei handelt es sich um eine spezielle Form der Haftungspflicht, welche die Haftung im Falle einer Beißattacke auf den Hundehalter überträgt.
Einige Hundehalter glauben, sie könnten der Haftung entgehen, in dem Sie mit gut sichtbaren Warnschildern auf Ihren (Wach-)Hund aufmerksam machen.
Dies schützt jedoch nur bedingt vor der Haftung im Ernstfall!
So kann das Gericht nicht nur ein Wesenstest vom jeweiligen Hund fordern, sondern auch dessen Halter wegen fahrlässiger Körperverletzung belangen. Schlimmstenfalls steht dem Einbrecher sogar ein Schmerzensgeld zu.
Welche Maßnahmen müssen Hundehalter treffen?
In Deutschland liegt es in Ihrer Verantwortung als Hundehalter Ihren Vierbeiner so zu halten, dass dieser niemanden beißen- oder andersartig verletzen kann. Hierzu sind unter anderem folgende Maßnahmen geeignet.
- Ausreichend dimensionierter Zaun rund um das Grundstück
- Es muss sichergestellt sein, dass alle Türen und Tore permanent geschlossen sind
- An jedem Eingang müssen Warnschilder befestigt werden, die auf einen freilaufenden/gefährlichen Hund hinweisen.
Achtung: Ob Sie sich der fahrlässigen Körperverletzung strafbar machen, wenn Ihr Hund einen Einbrecher beißt wird je nach Einzelfall entschieden und lässt sich pauschal nicht sagen. Um auf Nummer sicher zu gehen, sollten Sie Ihren Vierbeiner nicht als Wachhund einsetzen und sich stattdessen auf eine gute Alarmanlage verlassen.
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Wird in Häuser mit Hund seltener eingebrochen?
Hierzu gibt es unterschiedliche Meinungen. Tatsächlich gibt es allerdings Statistiken, die darauf hindeuten, dass ein Warnschild beziehungsweise die Präsenz eines Wachhundes die Wahrscheinlichkeit eines Einbruches um rund 60% reduziert. Schließlich stellt ein Hund ein unnötiges Risiko für die Kriminellen dar. Dennoch ist ein Haus mit einem Wachhund alles andere als einbruchsicher. Immer wieder setzen Einbrecher Leckerlis mit Schlafmittel oder sogar Reizgas ein, um den Vierbeiner so außer Gefecht zu setzen.
Welcher Hund schreckt Einbrecher ab?
Auf diese Frage gibt es keine allgemein gültige Antwort. Ob ein Hund einen Einbrecher abschreckt hängt wohl in erster Linie vom jeweiligen Einbrecher ab.
Wenn dieser Angst vor Hunden hat oder eventuell schonmal negative Erfahrungen mit einem Wachhund gemacht hat, könnte schon ein kleiner Kläffer ausreichen, um einen Einbruchversuch zu verhindern.
Professionelle Diebe mit einer hohen kriminellen Energie hingegen lassen sich nur schwer von ihrem Vorhaben abbringen. In diesem Fall kann nur ein gut ausgebildeter Schutzhund mit starkem Territorialverhalten die Tat verhindern.
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